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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle Arbeitnehmerstelle, Allgemeine Veranlagungsstelle und Personengesellschaften

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 08025 709 + Nebenstelle
Buchstaben A - J / P01 - P02 212
Buchstaben H - J / KöSt K1, K2, K3 und K4 202
139/190/00000 - 139/190/99999 Buchstaben K - T, U - V 204
139/191/00000 - 139/191/00099 Buchstaben W -Z / LuF 203
139/300/00000 - 139/786/99999 A - Z Überschusseinkünfte 205
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle Körperschaften, Vereine

Aufgabenbereich Telefon 08025 709 + Nebenstelle
Körperschaftsteuerbezirke K01, K02, K03, K04 202
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle Land-und Forstwirtschaft

Buchstaben / Bereich Telefon 08025 709 + Nebenstelle
A - Z 203
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar