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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle Arbeitnehmerstelle, Allgemeine Veranlagungsstelle und Personengesellschaften

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 08025 709 + Nebenstelle
Buchstaben A - G / P01 - P02212
Buchstaben H - J / KöSt K1, K2202
KöSt K3, K4422
139/190/00000 - 139/190/99999 Buchstaben K - T, U - Weim205
139/191/00000 - 139/191/00099 Buchstaben WEIN -Z / LuF203
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle Körperschaften, Vereine

AufgabenbereichTelefon 08025 709 + Nebenstelle
Körperschaftsteuerbezirke K01, K02202
Körperschaftsteuerbezirke K03, K04422
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle Land-und Forstwirtschaft

Buchstaben / BereichTelefon 08025 709 + Nebenstelle
A - Z 203
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar