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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 08025 709- + Nebenstelle
139/296/00000 - 139/296/99999 Grenzpendler 303
139/300/00000 - 139/379/99999 A - EGZ 368
139/380/00000 - 139/463/99999 EH - HIQ 372
139/464/00000 - 139/540/99999 HIR - LEQ 364, 366
139/541/00000 - 139/617/99999 LER - PRN 373
139/618/00000 - 139/708/99999 PRO - STACZ 393
139/709/00000 - 139/786/99999 STAD - ZZ 394
139/799/00000 - 139/799/99999 Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland 303
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar